Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit Abschluss einer Bestellung kommt ein Vertrag mit der ePages GmbH zustande.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ePages GmbH finden Sie hier.

 

Anhang VII:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Design & Consult

 
Abschnitt I

§ 1 Vertragszweck

(1) Der Kunde beabsichtigt, die ihm von ePages oder Dritten aufgrund anderweitiger Vereinbarung zur Nutzung überlassene Standardsoftware von ePages zum Betrieb von Onlineshops durch ePages einzurichten und an seine Bedürfnisse anpassen zu lassen, oder hierzu Beratungen in Anspruch zu nehmen.

(2) ePages passt die Software im Rahmen eines vereinbarten Standard-Leistungskataloges ("Leistungskatalog D&C") nach dem vom Kunden gewählten Leistungsumfang an. Auf Wunsch des Kunden wird ihn ePages entgeltlich in die Bedienung und Benutzung der vorhandenen / angepassten / eingerichteten Software einführen und gegebenenfalls weiterführende Beratung durchführen.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Die von ePages im Einzelfall geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den bei der Beauftragung vom Kunden gewählten und ePages per E-Mail (Annahmebestätigung) bestätigten Leistungen.

(2) Der Kunde wird selbst für die Einstellung / Freischaltung der Website in das World Wide Web und für die Abrufbarkeit der Website über das Internet Sorge tragen, sofern ePages hierzu nicht aufgrund anderweitiger Vereinbarung verpflichtet ist. ePages ist im Rahmen der Design-&-Consult-Leistungen weder zur Bereitstellung von Speicherplatz für die Website (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internet-Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) gehört nicht zu den Leistungspflichten von ePages.

§ 3 Beratung

(1) ePages verpflichtet sich, den Kunden über die gestalterischen Möglichkeiten der Software umfassend im Rahmen der vereinbarten Beratungszeit zu beraten. Bei der Beratung wird ePages berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die einzurichtende Software angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Kunde mit der Website insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird ePages den Kunden ebenso unterrichten wie über allgemeine Erkenntnisse, die ePages von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern z.B. im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen hat.

(2) Branchenspezifische Kenntnisse sowie eine rechtliche Beratung werden von ePages nicht erwartet. ePages ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Shops zählen.

Abschnitt II. Design-Leistungen

Sofern ePages nach dem Leistungskatalog D&C zur Erstellung einer Shop-Oberfläche verpflichtet ist, gelten zusätzlich die Vorschriften dieses Abschnittes.

§ 4 Design-Phasen

(1) Die Anpassung der Website des Kunden durch ePages erfordert eine Zusammenarbeit zwischen beiden nach Maßgabe der folgenden Festlegungen.

(2) Auf der Grundlage der Vorgaben des Kunden hinsichtlich des Umfangs und der Funktionalität der Website, unter Berücksichtigung der Zielgruppen, die durch die Website angesprochen werden sollen, erstellt ePages dem Kunden eine Grundversion der Website (Entwurf). Diese muss die Struktur der Website erkennen lassen, alle wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufzeigen. Der Entwurf wird als JPG oder PDF geliefert.

(3) Die Erstellung und Einbindung von E-Mail-Fenstern, Werbebannern und Animationen sowie von zusätzlicher Programmierung ist von ePages nicht geschuldet. Logos, Fotos und Grafiken die vom Kunden bereitgestellt werden, oder aus dem im Paket enthaltenen Bildguthaben stammenden Fotos werden eingebunden.

Produktfotos sind ausschließlich vom Kunden bereitzustellen.

(4) ePages verpflichtet sich, Alternativvorschläge für die grafische Gestaltung des Shops im Rahmen der jeweiligen Vorgabe des Leistungskatalogs D&C zu erarbeiten.

(5) Auf der Basis des mit dem Kunden abgestimmten Layout Entwurfs stellt ePages den Shop in gebrauchstauglicher Form fertig.


(6) Direkt nach der Auftragsbestätigung setzt sich D&C mit dem Kunden in Verbindung. Das komplette Projekt muss spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss abgeschlossen sein. 

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt ePages die in den Shop einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit dem Shop verfolgten Zwecke eignen, ist ePages nicht verpflichtet. Nur bei offenkundigen Fehlern ist ePages verpflichtet, den Kunden auf Mängel der Inhalte hinzuweisen.

(2) Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere die in die Website einzubindenden Texte, Produktbilder, die Kategorie-Struktur, Produktinformationen und ggf. Grafiken. Bilder und sonstige Grafiken sind ePages im JPEG-Format, GIF-Format oder PNG-Format mit einer Größe von nicht mehr als 500 KB (bei Produktbildern bis 50 KB) je Datei zur Verfügung zu stellen. Texte sind im ANSI, Doc oder txt Format zu übermitteln. Des Weiteren sucht ePages im Rahmen des Bildguthabens passende Grafiken im Rahmen der Verfügbarkeit in den gängigen Fotobörsen für den Kunden aus.

 

(3) Dieses Angebot gilt nur für Kunden welche einen ePages Webshop über die Host Europe GmbH gemietet haben.

§ 6 Abnahme und weitere Mitwirkungspflichten

(1) Sobald ePages eine Layout Version des Shops erstellt hat, die den vertraglichen Anforderungen (§ 2 Abs. 1 dieses Vertrages) entspricht, wird der Kunde die Grundversion abnehmen.

(2) Sobald ePages den Internetshop fertiggestellt hat, der den vertraglichen Anforderungen (§ 2 Abs. 5 dieses Vertrages) entspricht, wird der Kunde den fertiggestellten Shop abnehmen.

(3) Sofern ePages dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde ePages jeweils unverzüglich mitteilen.

Ein Verstoß des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten nach den §§ 5 und 6 dieses Vertrages berechtigen ePages zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber dem Kunden, und lässt den Vergütungsanspruch von ePages unberührt (§ 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 7 Satz 2).

Abschnitt III. Vergütung, Änderungswünsche, Gewährleistung

§ 7 Änderungswünsche

ePages ist nicht verpflichtet, Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden  nachzukommen, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits abgenommen oder (bei zeitlich begrenzter Beratung) erbracht worden sind. Dies gilt auch dann, wenn zwar die Abnahmevoraussetzungen gemäß § 6 Abs. 1 bis 2 dieses Vertrages vorliegen, aber noch keine Abnahme durch den Kunden erfolgt ist.

§ 8 Vergütung, Zahlung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, an ePages für jede im Einzelfall beauftragte Leistung die dazu ausgewiesene Vergütung zu zahlen.

(2) Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, nach Rechnungslegung grundsätzlich gegen Vorkasse zu leisten.

(3) Sofern ePages anstelle der Einrichtung und Anpassung der Software lediglich die Übersendung von Unterlagen und telefonische Beratung schuldet, wird die geschuldete Vergütung unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.

§ 9 Gewährleistung

(1) Für Mängel der Gestaltung des Webshops haftet ePages dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufvertragsrechts (§ 434 ff. BGB).

(2) Für Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist ePages nicht verantwortlich. Insbesondere ist ePages nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

(3) Sollte ePages auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden Anpassungen in dessen Internet-Shop vorgenommen haben, welche über den Standard-Funktionsumfang der vom Kunden eingesetzten ePages Software-Version hinausgehen, ist ePages nicht verpflichtet, die Funktionstüchtigkeit dieser Anpassungen bei Updates oder Änderungen der vom Kunden eingesetzten ePages Software-Version oder der Änderung oder Weiterentwicklung von Internettechnologien (z.B Browser) sicherzustellen.

 

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertragsabschluss kommt mit Bestellung und Vorkassenzahlung des Kunden, sowie der Auftragsbestätigung durch ePages zustande.

(2) Das Vertragsverhältnis endet, sobald ePages alle vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erfüllt hat, und diese vom Kunden final abgenommen wurden.


 § 11 Rücklastschriften


(1) Sollte es im automatischen Bezahlprozess via ELV-Lastschriftverfahren/ Kreditkarte, oder auch PayPal zu gebührenpflichtigen Rücklastschriften kommen, so sind diese vom Kunden zu tragen. ePages stellt dem Kunden diese Gebühren zzgl. einer Bearbeitungspauschale i.H.v. 5 ? in Rechnung und bucht diese Beträge ggf. erneut gemäß der vom Kunden erhaltenen Zahlungsdetails von seienem Konto ab.